Befundungsmonitorprüfung
Wir führen die Abnahme- und Konstanzprüfungen an Befundungsmonitoren aller gängigen Hersteller auf Basis der nachstehend aufgeführten Normen durch:
DIN 6868-57
Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten
Seit Februar 2001 regelt die DIN 6868-57 die Abnahmeprüfung an medizinischen Bildwiedergabegeräten.
Diese Norm beschreibt die Durchführung von Abnahmeprüfungen zur Feststellung der Bildqualität von BWG. Dazu gehören SW- oder Farbbildschirme für folgende diagnostische Verfahren:
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PACS
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Projektionsradiographie (auch DSA und DL)
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Computertomographie
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Nuklearmedizin
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Magnetresonanztomographie
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Ultraschallbildgebung
Die Konstanzprüfung wird gemäß der QS-Richtlinie durchgeführt.
Medizinische Bildwiedergabegeräte (BWG) werden in drei Kategorien eingeteilt.
Anwendungskategorie A
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Befundung von Aufnahmen der digitalen Projektionsradiographie (Ausnahme: dentale Radiographie, Durchleuchtung, Subtraktionsangiographie)
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Auflösung wie Akquisitionsmatrix oder mind. 1000x1000 Bildpunkte mit 1:1 Zoom
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min. Leuchtdichte >= 200 cd/m2
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Maximalkontrast > 100
Anwendungskategorie B
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Befundung von Aufnahmen die nicht in Kategorie A beschrieben sind
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Betrachtung medizinischer Aufnahmen min. Leuchtdichte > =120 cd/m2
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Maximalkontrast > 40
Anwendungskategorie C
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Kontrollmonitore für Funktions- und Bedienungsabläufe oder Überwachungsaufgaben
Neu seit dem 01.05.2015:
DIN 6868-157
Seit dem 01.05.2015 ist die DIN 6868-157 "Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung" als Norm verbindlich anzuwenden. Sie ersetzt die Vornorm DIN 6868-57, wobei hier Übergangsfristen zur Anwendung kommen können.
Wir beraten Sie hierzu gern.
Gegenüber der Vornorm ergeben sich u.a. folgende Änderungen:
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Status der Vornorm in eine Norm geändert;
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die Umgebung des Bildwiedergabegerätes wird einbezogen;
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Konstanzprüfung ergänzt; umfassende Anpassung an den Stand der Technik, insbesondere wurden Raumklassen für die Nutzung von Bildwiedergabegeräten eingeführt;
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DICOM-Kennlinie wurde verpflichtend für die Befundung;
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Grenzen für Pixelfehler ergänzt;
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Messverfahren und Testbilder wurden an die DIN EN 62563-1 angepasst;
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Anwendungsbereich um die Zahnmedizin erweitert und die Magnetresonanztomographie entfernt;
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Bildwiedergabegeräte auf der Basis von Kathodenstrahlröhren werden nicht mehr behandelt.
Seit dem 1.5.2015 ist die DIN 6868-157 bei neuen Abnahmeprüfungen anzuwenden.
Einteilung der Raumklassen (RK) nach DIN 6868-157, Tabelle 1 (Quelle TÜV-Süd):
Raumklasse | Raum | Tätigkeiten | Klassifikation des BWs | Beleuchtungsstärke |
RK 1 |
Befundungsraum |
Überwiegende Beurteilung von bildgebender Diagnostik durch fachkundige Ärzte |
Befundung |
≤50 |
RK 2 |
Untersuchungsräume mit sofortiger Befundung |
Ärztliche Tätigkeiten im Untersuchungsraum, bei denen therapierelevante Entscheidungen gefällt werden und infolgedessen das Bild- wiedergabesystem eine für die Befundung ausreichende Bildqualität anbieten muss (typischerweise bei Niedrigkontrastobjekten). |
Befundung |
≤ 100 |
RK 3 |
Räume zum Führen der Untersuchung |
Räume zum Führen der Untersuchung: Tätigkeiten, bei denen mittels des Dialogmonitors die Untersuchungsführung vorgenommen wird (typischerweise bei Hochkontrastobjekten). |
Befundung |
≤ 500 |
RK 4 |
Betrachtungs- und Behandlungsräume |
Betrachtungs- und Behandlungsraum. Tätigkeiten, bei denen ein bekannter und beurteilter Befund repetitiv nachvollzogen werden muss (z. B. Repositionen im Operationssaal, Schraubenentfernung in der Unfallchirurgie usw.) |
Betrachtung |
≤ 1000 |
RK 5 |
zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz |
Zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz: Befundung außerhalb des zahnärztlichen Behandlungsarbeitsplatzes |
Befundung |
≤ 100 |
RK 6 |
zahnärztlicher Behandlungsraum |
Befundung im Bereich des Behandlungsarbeitsplatzes |
Befundung |
≤ 1000 |