Die Befundungsmonitorprüfung
Wir führen die Abnahme- und regelmäßigen Konstanzprüfungen an Befundungsmonitoren aller gängigen Hersteller durch. Seit dem 01.05.2015 ist die Norm DIN 6868-157 für die Abnahme und Konstanzprüfung gültig. Sie ersetzt die Vornorm DIN 6868-57, wobei hier Übergangsfristen zur Anwendung kommen können. Wir beraten Sie hierzu gern.
DIN 6868-57
Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten
Seit Februar 2001 regelt die DIN 6868-57 die Abnahmeprüfung an medizinischen Bildwiedergabegeräten.
Diese Norm beschreibt die Durchführung von Abnahmeprüfungen zur Feststellung der Bildqualität von BWG. Dazu gehören SW- oder Farbbildschirme für folgende diagnostische Verfahren:
- PACS
- Projektionsradiographie (auch DSA und DL)
- Computertomographie
- Nuklearmedizin
- Magnetresonanztomographie
- Ultraschallbildgebung
Die Konstanzprüfung wird gemäß der QS-Richtlinie durchgeführt.
Medizinische Bildwiedergabegeräte (BWG) werden in drei Kategorien eingeteilt.
Anwendungskategorie A
- Befundung von Aufnahmen der digitalen Projektionsradiographie (Ausnahme: dentale Radiographie, Durchleuchtung, Subtraktionsangiographie)
- Auflösung wie Akquisitionsmatrix oder mind. 1000x1000 Bildpunkte mit 1:1 Zoom
- min. Leuchtdichte >= 200 cd/m2
- Maximalkontrast > 100
Anwendungskategorie B
- Befundung von Aufnahmen die nicht in Kategorie A beschrieben sind
- Betrachtung medizinischer Aufnahmen min. Leuchtdichte > =120 cd/m2
- Maximalkontrast > 40
Anwendungskategorie C
- Kontrollmonitore für Funktions- und Bedienungsabläufe oder Überwachungsaufgaben
Neu seit dem 01.05.2015:
DIN 6868-157
Seit dem 01.05.2015 ist die DIN 6868-157 "Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung" als Norm verbindlich anzuwenden. Sie ersetzt die Vornorm DIN 6868-57, wobei hier Übergangsfristen zur Anwendung kommen können.
Wir beraten Sie hierzu gern.
Gegenüber der Vornorm ergeben sich u.a. folgende Änderungen:
- Status der Vornorm in eine Norm geändert
- die Umgebung des Bildwiedergabegerätes wird einbezogen
- Konstanzprüfung ergänzt; umfassende Anpassung an den Stand der Technik, insbesondere wurden Raumklassen für die Nutzung von Bildwiedergabegeräten eingeführt
- DICOM-Kennlinie wurde verpflichtend für die Befundung
- Grenzen für Pixelfehler ergänzt
- Messverfahren und Testbilder wurden an die DIN EN 62563-1 angepasst
- Anwendungsbereich um die Zahnmedizin erweitert und die Magnetresonanztomographie entfernt
- Bildwiedergabegeräte auf der Basis von Kathodenstrahlröhren werden nicht mehr behandelt
Seit dem 1.5.2015 ist die DIN 6868-157 bei neuen Abnahmeprüfungen anzuwenden.
Einteilung der Raumklassen (RK) nach DIN 6868-157, Tabelle 1 (Quelle TÜV-Süd):
Raumklasse | Raum | Tätigkeiten | Klassifikation des BWs | Beleuchtungsstärke |
---|---|---|---|---|
RK 1 |
Befundungsraum |
Überwiegende Beurteilung von bildgebender Diagnostik durch fachkundige Ärzte |
Befundung |
≤50 |
RK 2 |
Untersuchungsräume mit sofortiger Befundung |
Ärztliche Tätigkeiten im Untersuchungsraum, bei denen therapierelevante Entscheidungen gefällt werden und infolgedessen das Bild- wiedergabesystem eine für die Befundung ausreichende Bildqualität anbieten muss (typischerweise bei Niedrigkontrastobjekten). |
Befundung |
≤ 100 |
RK 3 |
Räume zum Führen der Untersuchung |
Räume zum Führen der Untersuchung: Tätigkeiten, bei denen mittels des Dialogmonitors die Untersuchungsführung vorgenommen wird (typischerweise bei Hochkontrastobjekten). |
Befundung |
≤ 500 |
RK 4 |
Betrachtungs- und Behandlungsräume |
Betrachtungs- und Behandlungsraum. Tätigkeiten, bei denen ein bekannter und beurteilter Befund repetitiv nachvollzogen werden muss (z. B. Repositionen im Operationssaal, Schraubenentfernung in der Unfallchirurgie usw.) |
Betrachtung |
≤ 1000 |
RK 5 |
zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz |
Zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz: Befundung außerhalb des zahnärztlichen Behandlungsarbeitsplatzes |
Befundung |
≤ 100 |
RK 6 |
zahnärztlicher Behandlungsraum |
Befundung im Bereich des Behandlungsarbeitsplatzes |
Befundung |
≤ 1000 |