Befundungsmonitorprüfung

Wir führen die Abnahme- und Konstanzprüfungen an Befundungsmonitoren aller gängigen Hersteller auf Basis der nachstehend aufgeführten Normen durch:

DIN 6868-57

Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten

Seit Februar 2001 regelt die DIN 6868-57 die Abnahmeprüfung an medizinischen Bildwiedergabegeräten.

Diese Norm beschreibt die Durchführung von Abnahmeprüfungen zur Feststellung der Bildqualität von BWG. Dazu gehören SW- oder Farbbildschirme für folgende diagnostische Verfahren:

  • PACS

  • Projektionsradiographie (auch DSA und DL)

  • Computertomographie

  • Nuklearmedizin

  • Magnetresonanztomographie

  • Ultraschallbildgebung

Die Konstanzprüfung wird gemäß der QS-Richtlinie durchgeführt.

Medizinische Bildwiedergabegeräte (BWG) werden in drei Kategorien eingeteilt.

Anwendungskategorie A

  • Befundung von Aufnahmen der digitalen Projektionsradiographie (Ausnahme: dentale Radiographie, Durchleuchtung, Subtraktionsangiographie)

  • Auflösung wie Akquisitionsmatrix oder mind. 1000x1000 Bildpunkte mit 1:1 Zoom

  • min. Leuchtdichte >= 200 cd/m2

  • Maximalkontrast > 100

Anwendungskategorie B

  • Befundung von Aufnahmen die nicht in Kategorie A beschrieben sind

  • Betrachtung medizinischer Aufnahmen min. Leuchtdichte > =120 cd/m2

  • Maximalkontrast > 40

Anwendungskategorie C

  • Kontrollmonitore für Funktions- und Bedienungsabläufe oder Überwachungsaufgaben

Neu seit dem 01.05.2015:

DIN 6868-157

Seit dem 01.05.2015 ist die DIN 6868-157 "Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung" als Norm verbindlich anzuwenden. Sie ersetzt die Vornorm DIN 6868-57, wobei hier Übergangsfristen zur Anwendung kommen können.

Wir beraten Sie hierzu gern.

Gegenüber der Vornorm ergeben sich u.a. folgende Änderungen:

  • Status der Vornorm in eine Norm geändert;

  • die Umgebung des Bildwiedergabegerätes wird einbezogen;

  • Konstanzprüfung ergänzt; umfassende Anpassung an den Stand der Technik, insbesondere wurden Raumklassen für die Nutzung von Bildwiedergabegeräten eingeführt;

  • DICOM-Kennlinie wurde verpflichtend für die Befundung;

  • Grenzen für Pixelfehler ergänzt;

  • Messverfahren und Testbilder wurden an die DIN EN 62563-1 angepasst;

  • Anwendungsbereich um die Zahnmedizin erweitert und die Magnetresonanztomographie entfernt;

  • Bildwiedergabegeräte auf der Basis von Kathodenstrahlröhren werden nicht mehr behandelt.

Seit dem 1.5.2015 ist die DIN 6868-157 bei neuen Abnahmeprüfungen anzuwenden.

Einteilung der Raumklassen (RK) nach DIN 6868-157, Tabelle 1 (Quelle TÜV-Süd):

Raumklasse Raum Tätigkeiten Klassifikation des BWs Beleuchtungsstärke

RK 1

Befundungsraum

Überwiegende Beurteilung von bildgebender Diagnostik durch fachkundige Ärzte

Befundung

≤50

RK 2

Untersuchungsräume mit sofortiger Befundung

Ärztliche Tätigkeiten im Untersuchungsraum, bei denen therapierelevante Entscheidungen gefällt werden und infolgedessen das Bild- wiedergabesystem eine für die Befundung ausreichende Bildqualität anbieten muss (typischerweise bei Niedrigkontrastobjekten).

Befundung

≤ 100

RK 3

Räume zum Führen der Untersuchung

Räume zum Führen der Untersuchung: Tätigkeiten, bei denen mittels des Dialogmonitors die Untersuchungsführung vorgenommen wird (typischerweise bei Hochkontrastobjekten).

Befundung

≤ 500

RK 4

Betrachtungs- und Behandlungsräume

Betrachtungs- und Behandlungsraum. Tätigkeiten, bei denen ein bekannter und beurteilter Befund repetitiv nachvollzogen werden muss (z. B. Repositionen im Operationssaal, Schraubenentfernung in der Unfallchirurgie usw.)

Betrachtung

≤ 1000

RK 5

zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz

Zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz: Befundung außerhalb des zahnärztlichen Behandlungsarbeitsplatzes

Befundung

≤ 100

RK 6

zahnärztlicher Behandlungsraum

Befundung im Bereich des Behandlungsarbeitsplatzes

Befundung

≤ 1000

Befundungsmonitorprüfung

Wir führen die Abnahme- und Konstanzprüfungen an Befundungsmonitoren aller gängigen Hersteller auf Basis der nachstehend aufgeführten Normen durch:

DIN 6868-57

Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben – Teil 57: Abnahmeprüfung an Bildwiedergabegeräten

Seit Februar 2001 regelt die DIN 6868-57 die Abnahmeprüfung an medizinischen Bildwiedergabegeräten.

Diese Norm beschreibt die Durchführung von Abnahmeprüfungen zur Feststellung der Bildqualität von BWG. Dazu gehören SW- oder Farbbildschirme für folgende diagnostische Verfahren:

  • PACS

  • Projektionsradiographie (auch DSA und DL)

  • Computertomographie

  • Nuklearmedizin

  • Magnetresonanztomographie

  • Ultraschallbildgebung

Die Konstanzprüfung wird gemäß der QS-Richtlinie durchgeführt.

Medizinische Bildwiedergabegeräte (BWG) werden in drei Kategorien eingeteilt.

Anwendungskategorie A

  • Befundung von Aufnahmen der digitalen Projektionsradiographie (Ausnahme: dentale Radiographie, Durchleuchtung, Subtraktionsangiographie)

  • Auflösung wie Akquisitionsmatrix oder mind. 1000x1000 Bildpunkte mit 1:1 Zoom

  • min. Leuchtdichte >= 200 cd/m2

  • Maximalkontrast > 100

Anwendungskategorie B

  • Befundung von Aufnahmen die nicht in Kategorie A beschrieben sind

  • Betrachtung medizinischer Aufnahmen min. Leuchtdichte > =120 cd/m2

  • Maximalkontrast > 40

Anwendungskategorie C

  • Kontrollmonitore für Funktions- und Bedienungsabläufe oder Überwachungsaufgaben

Neu seit dem 01.05.2015:

DIN 6868-157

Seit dem 01.05.2015 ist die DIN 6868-157 "Sicherung der Bildqualität in röntgendiagnostischen Betrieben - Teil 157: Abnahme- und Konstanzprüfung nach RöV an Bildwiedergabesystemen in ihrer Umgebung" als Norm verbindlich anzuwenden. Sie ersetzt die Vornorm DIN 6868-57, wobei hier Übergangsfristen zur Anwendung kommen können.

Wir beraten Sie hierzu gern.

Gegenüber der Vornorm ergeben sich u.a. folgende Änderungen:

  • Status der Vornorm in eine Norm geändert;

  • die Umgebung des Bildwiedergabegerätes wird einbezogen;

  • Konstanzprüfung ergänzt; umfassende Anpassung an den Stand der Technik, insbesondere wurden Raumklassen für die Nutzung von Bildwiedergabegeräten eingeführt;

  • DICOM-Kennlinie wurde verpflichtend für die Befundung;

  • Grenzen für Pixelfehler ergänzt;

  • Messverfahren und Testbilder wurden an die DIN EN 62563-1 angepasst;

  • Anwendungsbereich um die Zahnmedizin erweitert und die Magnetresonanztomographie entfernt;

  • Bildwiedergabegeräte auf der Basis von Kathodenstrahlröhren werden nicht mehr behandelt.

Seit dem 1.5.2015 ist die DIN 6868-157 bei neuen Abnahmeprüfungen anzuwenden.

Einteilung der Raumklassen (RK) nach DIN 6868-157, Tabelle 1 (Quelle TÜV-Süd):

Raumklasse Raum Tätigkeiten Klassifikation des BWs Beleuchtungsstärke

RK 1

Befundungsraum

Überwiegende Beurteilung von bildgebender Diagnostik durch fachkundige Ärzte

Befundung

≤50

RK 2

Untersuchungsräume mit sofortiger Befundung

Ärztliche Tätigkeiten im Untersuchungsraum, bei denen therapierelevante Entscheidungen gefällt werden und infolgedessen das Bild- wiedergabesystem eine für die Befundung ausreichende Bildqualität anbieten muss (typischerweise bei Niedrigkontrastobjekten).

Befundung

≤ 100

RK 3

Räume zum Führen der Untersuchung

Räume zum Führen der Untersuchung: Tätigkeiten, bei denen mittels des Dialogmonitors die Untersuchungsführung vorgenommen wird (typischerweise bei Hochkontrastobjekten).

Befundung

≤ 500

RK 4

Betrachtungs- und Behandlungsräume

Betrachtungs- und Behandlungsraum. Tätigkeiten, bei denen ein bekannter und beurteilter Befund repetitiv nachvollzogen werden muss (z. B. Repositionen im Operationssaal, Schraubenentfernung in der Unfallchirurgie usw.)

Betrachtung

≤ 1000

RK 5

zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz

Zahnärztlicher Befundungsarbeitsplatz: Befundung außerhalb des zahnärztlichen Behandlungsarbeitsplatzes

Befundung

≤ 100

RK 6

zahnärztlicher Behandlungsraum

Befundung im Bereich des Behandlungsarbeitsplatzes

Befundung

≤ 1000

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Kühl Röntgentechnik
Vaenser Dorfstraße 18b
21244 Buchhoz i.d.N.

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