Abnahmeprüfung
Vor der ersten Inbetriebnahme einer diagnostischen Röntgeneinrichtung ist eine Abnahmeprüfung nach § 16, Absatz 2 der Röntgenverordnung (RöV) durchzuführen. Sie soll sicherstellen, dass eine ordnungsgemäße Installation und Konfiguration vorgenommen wurde. Bei einer Untersuchung soll mit einer möglichst geringen Strahlung eine optimale Bildqualität erreicht werden. Mit Ihren (oder bei Bedarf mit unseren) Prüfmittel legen wir die Bezugswerte für die Konstanzprüfung fest. Die Aufzeichnungen der Prüfungsergebnisse erfolgen digital oder analog und werden Ihnen zur Verfügung gestellt.